Gutachten
Gutachten
Ein Gutachten einer Solarstromanlage ist ein wichtiger Bestandteil, um die zukünftige oder bereits getätigte Investition eine solare Energieerzeugung zu rechtfertigen. Es stellt sicher, dass die Solaranlage sowohl technisch als auch finanziell richtig konzipiert und installiert wird oder wurde.

Wann und wozu werden Gutachten benötigt?

Ein Gutachten ist sowohl, für ein geplantes, als auch für ein bereits bestehendes Solarstromprojekt essentiell wichtig. Dieses Gutachten kann vom Besitzer der Anlage selbst oder von einem qualifizierten Experten erstellt werden. Gründe für ein Gutachten sind dabei folgende:  

  • Die Garantiezeiten Ihrer gekauften Module und der <p>Das "Herz" jeder Solarstromanlage. Der von den Solarzellen erzeugte Gleichstrom wird vom Wechselrichter in netzkonformen Wechselstrom umgewandelt. Damit ist er das wichtigste Bindeglied zwischen den Solarmodulen und dem Stromnetz.</p> <p>Der Wechselrichter wandelt nicht nur Gleichstrom in Wechselstrom um, sondern ist auch f&uuml;r die Einspeisung, die Optimierung des Energieertrags und die Anlagenkontrolle verantwortlich.</p> laufen in Kürze ab?
  • Sie bereiten gerade selbst eine Investitionsentscheidung vor und möchten diese durch ein Gutachten absichern?
  • Ihre Anlage ist nun schon einige Zeit in Betrieb, aber Sie haben das Gefühl, dass sie nicht die gewünschten Erträge bringt?
  • Sie benötigen ein Gutachten zur Beweissicherung?

Es wird also benötigt, um die technischen Aspekte des Projekts zu überprüfen und zu bestätigen, dass es den geltenden Sicherheits- und Qualitätsstandards entspricht. Darüber hinaus kann es helfen, Kosten für Ausführung und Wartung der Installation zu identifizieren. Auf diese Weise kann das Gutachten zur Verbesserung der Rentabilität des Projekts beitragen. Es stellt auch sicher, dass alle Komponenten richtig ausgewählt sind bzw. werden, damit die Anlage problemlos lange Zeit betrieben werden kann.

Wie werden Gutachten  erstellt?

"Gutachten" sind im Grunde nichts anderes als "Meinungen" einer Person, die in dem betreffenden Fachbereich außergewöhnlich tiefe Kentnisse besitzt. Dieses tiefe Fachwissen sollte durch Prüfungsnachweise oder sonstige Zertifikate nachgewiesen werden können.
Die Schwierigkeit besteht jedoch bei vielen Gutachten darin, dass der Sachverständige, bzw. Gutachter, seine "Meinung" so zu begründen hat, dass sie "für den Laien verständlich und für den Fachmann nachvollziehbar" sein soll.

Dies erfordert von dem Gutachter einerseits tiefes, fachmännisches Wissen, als auch die Fähigkeit, Erkenntnisse in einfachen Worten strukturiert und schriftlich wiedergeben zu können, so dass diese "Meinung" für alle beteiligten Personen und Parteien verständlich ist und auch als "Gutachten" akzeptiert wird.
"Gutachten", die also mehr Fragen aufwerfen, als sie Antworten oder Klarheit liefern, sind insofern als "Gutachten" nicht zu gebrauchen. Sie werden sowohl vom Gericht, als auch von den streitende Parteien ungern gesehen, da sie oftmals erneute Gutachten nach sich ziehen, die weitere Kosten verursachen.

Arten  von Gutachten

  • Bei einem Privatgutachten handelt es sich immer um ein sogenanntes "Parteiengutachten". Es wird bei streitenden Parteien in der Regel von nur einer Partei erstellt. Das Gutachten des Sachverständigen muss zwar, wie jedes andere Gutachten auch, neutral erstellt werden, dient der jeweiligen Person oder Partei meistens zur Untermauerung der jeweiligen Ansichten über bestehende Mängel und soll den Forderungen und Ansichten Nachdruck verleihen. Das Privatgutachten soll, im Falle eines juristischen Streits, dem Richter verdeutlichen, dass die Forderung der einen Partei zu Recht, bzw. die Forderung der anderen Partei zu Unrecht besteht. Das parteiliche Gutachten hat jedoch keinen neutralen Charakter, sondern hat als "parteiliche Stellungnahme" lediglich die aussagende Wirkung eines Zeugen.

  • Bei einem Gerichtsgutachten fordert das Gericht von einem sogenannten Sachverständigen, bzw. Gutachter, dessen Leumund einwandfrei ist und der seinen tieferen Sachverstand nachweisen konnte, die fachkundige Unterstützung zu einem Sachverhalt in dem das Gericht Laie ist. Gerichtsgutachten müssen neutral und sehr gewissenhaft verfasst werden, weil es zur Meinungs- und Urteilsbildung des Gerichts beiträgt. Gerichtsgutachten werden häufig vom Gericht in Auftrag gegeben, nachdem eine Partei ein Privatgutachten vorgelegt hat und die andere Partei diesem widerspricht. Das Gericht versucht sich in solchen Fällen, eine neutrale und fachmännische Meinung einzuholen, dass dann der objektiven Meinungsbildung des Gerichts dienen soll. Dem Gerichtsgutachter ist es jedoch untersagt juristische Feststellungen in seinem Gutachten zum Sachverhalt zu machen – dies ist alleine dem Gericht vorbehalten.

  • Ziel des Schiedsgutachtens ist es, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich kompetenten Sachverständigen verbindlich klären zu lassen. Der Gang zum Gericht soll dadurch vermieden werden, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Aufgabe des Schiedsgutachters ist es, im Rahmen eines Rechtsverhältnisse für die Vertragsparteien zweifelhafte oder umstrittene Punkte zu klären. Gegenstand kann dabei im Grundsatz alles sein, was sich durch Sachverständige begutachten lässt und nicht gegen zwingende gesetzliche Normen verstößt. Werden sich Vertragsparteien über Unstimmigkeiten wie z.B. Sachmängel bei Kauf- oder Werkvertrag oder auch Feststellung von Bauschäden anlässlich der Bauabnahme etc. nicht einig, und um den zeit- und kostenaufwendigen Gang vor Gericht zu vermeiden, können die Parteien die Einschaltung einer fachkundigen und neutralen Person (in der Regel ein geprüfter und zertifizierter Sachverständiger) vereinbaren, der den umstrittenen Sachverhalt für beide Vertragspartner verbindlich feststellt.

  • Obergutachten sind eine Sonderform des Gerichtsgutachtens. Liegen bereits mehrere noch nicht überzeugende Gerichtsgutachten vor, so hat, nach Beauftragung durch das Gericht, der Obergutachter eine möglichst abschliessende Stellungnahme abzugeben.

  • Ein Versicherungsgutachten wird benötigt, damit entstandener Schaden von der Versicherung erstattet wird oder unberechtigte Forderungen gegenüber dem Versicherungsnehmer abzuwehren. Es ist dabei unerheblich ob der Sachverständige vom Geschädigten oder der Versicherung mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt wurde. Hierbei handelt es sich um eine Form des Privatgutachtens. Versicherungsgutachten werden bei Sach- und Haftpflichtschäden sowohl von der Versicherung oder von Versicherten/Geschädigten zur Ermittlung einer Schadensursache und Schadenshöhe heran gezogen. Schwerpunkte der Gutachtenerstattung: Begutachtung und Plausibilitätsprüfung von Einbruchs-, Sach- und Haftpflichtschäden Schadensfeststellung, Schadensbewertung, Schadensdokumentation, Schadenshergangsanalysen, Zeit- und Restwertermittlung. Bei einer Leistungspflicht des Versicherers können vom Sachverständigen Fragen bezüglich der fachgerechten Schadensbeseitigung und der hierfür anfallenden Kosten sowie des möglichen Minderwertes beantwortet werden.

  • Ein Wertgutachten wird meistens von Banken gefordert, wenn es beim Immobilienkauf um die Finanzierung geht. Privatpersonen beauftragen ein Verkehrswertgutachten, wenn eine Immobilie, oder in der Solarbranche eine Photovoltaik-Anlage zum Beispiel veräußert werden soll. Sachverständige die Wertgutachten erstellen weisen eine dementsprechende Vor- und Fortbildung auf.

  • Ertragsgutachten sind wichtig bei großen und noch in der Planung befindlichen rendite orientierten Projekten, wie Solarstrom-, oder Windkraftanlagen. Auch für den Betrieb von Blockheizkraftwerken werden diese Art von Gutachten häufig genutzt. Hierbei geht es darum, die Erträge zu ermitteln, die die Anlage erwirtschaftet. Einerseits zeigen Ertragsgutachten den reinen Energieertrag in kWh auf, auf der anderen Seite weisen sie den finanziellen Ertrag auf eine definierte Zeitdauer aus. In diese Renditeberechnungen sollten Investitionskosten, Wartungs- und Finanzierungskosten, mittel- und langfristig Ersparnisse bei steigenden Strompreisen im Falle des Eigenverbrauchs, ebenso einfließen, wie die voraussichtlichen Erträge bei einem Verkauf des Stroms. Generell gilt jedoch auch hier, dass definiert und festgelegt werden muss, welche Art von Erträgen das Gutachten aufzeigen soll.

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